Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten lediglich für Reiseangebote, in deren Rahmen die Rogge-Reisen GmbH, selbst als Veranstalter auftritt. Für lediglich vermittelte Angebote anderer Reiseveranstalter gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Der Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Anmeldung der Reise bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an, wobei die Anmeldung schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, jedoch möglichst schriftlich auf unseren Formularen erfolgen sollte.
b) Der Anmelder einer Reise hat für die Vertragsverpflichtungen, auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, wenn er durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Vertragsverpflichtungen übernommen hat. An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
c) Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung des Kunden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind. Der Reisevertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist gegenüber dem Veranstalter die Annahme erklärt.
3. Zahlung des Reisepreises
a) Mit dem Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
b) Der Restbetrag ist gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zahlbar bis zwei Wochen vor Reisebeginn. Abschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Zahlung gegen Aushändigung der Reiseunterlagen mit Sicherungsschein.
c) Die Pflicht zur Aushändigung eines Sicherungsscheines entfällt bei Reisen unter 24 Stunden Dauer, ohne Übernachtung und einem Reisepreis unter 100,00 €.
d) Bei Tagesfahrten wird mit der Anmeldung eine Anzahlung von 20,00 € pro Person fällig. Bei Tagesfahrten, bei denen ein Kartenarrangement Bestandteil des Reisevertrages ist, ist der Wert der Eintrittskarten in jedem Fall mit der Anzahlung zu entrichten. Die Restsumme ist 14 Tage vor Reisetermin zu zahlen.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unseres Prospektes, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für den Inhalt fremder Prospekte (Orts-, Hausprospekte, etc.), die bei der Buchung zusätzlich herangezogen werden, übernehmen wir keine Gewährleistung. Die Fahrzeiten unserer Busse wurden nach den durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehende Folgen haften wir nicht.
5. Preisänderungen
Wir können 4 Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich die Preise der Leistungsträger, sowie die Beförderungskostennachweisbar und unvorhersehbar erhöht haben.
6. Leistungs- und Preisänderungen
Leistungsveränderungen, die den Gesamtzuschnitt einer Reise erheblich verändern und von uns nicht gegen Treu und Glauben her beigefügt wurden, können vom Kunden nicht beanstandet werden und werden Vertragsbestandteil. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, binnen 10 Tagen, nachdem er von der Veränderung Kenntnis erlangt hat, ohne Kostenbelastung vom Reisevertrag zurückzutreten. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben evtl. Ansprüche auf Minderung oder Wandlung unberührt. Die Änderung der ausgeschriebenen und bestätigten Preise bleibt vorbehalten, falls dies wegen erhöhter Preisforderungen der Leistungsträger für uns unumgänglich ist und zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
7. Rücktritt des Kunden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten, maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Unser Anspruch beträgt bei einem Rücktritt, Nichtantritt oder wenn durch Fehler in notwendigen Reisedokumenten eine Ausschließung von der Reise bedingt ist.
Standard-Gebühren für Tages- und Mehrtagesfahrten:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 % ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
Hinzu kommen evtl. anfallende Stornokosten der einzelnen Leistungsträger. Bei allen Reisen, bei denen ein Kartenarrangement Bestandteil des Reisevertrages ist, ist der Wert der Eintrittskarten in jedem Fall zusätzlich zu den Stornokosten zu entrichten. Soweit der Veranstalter in der Lage ist, die Eintrittskarten anderweitig zu verkaufen, wird dem Kunden der erlöste Betrag nach Ablauf der Reise erstattet.
8. Änderungen auf Verlangen des Kunden
Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen, Sonderwünsche oder Umbuchungen (Termin, Reiseteilnehmer), so verlangt der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt von: 5,- €, soweit wir nicht eine höhere Entschädigung nachweisen, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen, sowie dessen bestimmt wird, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben können.
9. Ersatzreisende
Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich bestellen. Es bedarf dazu der Mitteilungen an den Reiseveranstalter. Wir können dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder gesetzliche bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen. In diesem Falle gelten die üblichen Rücktrittsbedingungen. Rücktritt- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
10. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.
b) Bis 14 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Bei Reise-Sonderangeboten, die kurzfristig vom Veranstalter bekannt gemacht werden, ist ein Rücktrittsrecht bis 7 Tage vor Reisebeginn durch den Reiseveranstalter möglich. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den bereits eingezahlten Betrag zurück. Ein weiterer Anspruch des Kunden besteht nicht.
c) Wird die Reise durch höhere Gewalt z.B. Krieg, Katastrophen, Epidemien o.ä. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
11. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu gestalten, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern belastet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der Reise aufheben oder erheblich mindern. Insbesondere haftet der Veranstalter für die Auswahl und Überwachung der Leitungsträger und für die gewissenhafte Reisevorbereitung.
12. Haftungsbeschränkungen
a) Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Somit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder somit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel bei Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind (z.B. Besichtigungen, Führungen, Ausflüge, Sport- und kulturelle Veranstaltungen). Dies gilt auch bei Inanspruchnahme von Fährpassagen, Flugverbindungen oder Eisenbahnfahrten.
c) Ansprüche aus unerlaubten Handlungen bleiben unberührt.
d) Weiterhin ist die Haftung des Veranstalters beschränkt, wenn gesetzliche Vorschriften auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen Haftung ebenfalls ausschließen oder einschränken.
e) Bitte beachten Sie, dass wir für Verlust, Verwechslung und Beschädigung des Reisegepäcks – auch für im Bus verbliebene Gegenstände – keinerlei Haftung übernehmen.
13. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Busfahrer / der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist dies nicht möglich, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche nicht zu.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Abschluss des Reisevertrages geändert werden. Auskünfte des Reiseveranstalters sind unverbindlich. Sofern möglich, wird Sie der Reiseveranstalter über Änderungen unverbindlich informieren.
15. Versicherung
Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung vorzunehmen. Din Abschluss dieser Versicherungen kann der Reisende einzeln nach seinen individuellen Wünschen oder zusammen im Reisebüro vornehmen. Bezüglich der Versicherung und des Selbstbehaltes muss der Reisende persönlich im Reisebüro vorstellig werden.
16. Sitzordnung im Bus
Die Sitzplatznummerierungen im Bus werden in der Reihenfolge der Anmeldungen reserviert. Auf Wunsch wird – so weit wie möglich – auch ein bestimmter Sitzplatz reserviert. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz können wir jedoch nicht einräumen.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18. Allgemeines
Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung im Januar 2025. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechtschreibfehlern bleiben vorbehalten.
19. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist Oranienburg
Veranstalter: Rogge-Reisen GmbH, Bernauer Str. 30A, 16515 Oranienburg
(03301) 70 18 82, info@rogge-reisen.de
HRB 13828 Amtsgericht Neuruppin